Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert, dass der Haushaltsplan 2023 auf der Grundlage des Beschlusses über die Eckdaten vom 10.11.2022 erstellt worden sei. Seit dem 10.11.2022 haben sich einige Veränderungen ergeben, die die Haushaltslage für 2023 verbessern. Es werde nicht mehr mit einem Fehlbetrag von 16,5 Mio. EUR sondern rund 13 Mio. EUR zu rechnen sein. Kurz nach dem Eckdatenbeschluss habe das Land am 30.11.2022 einen Nachtrag zum Doppelhaushalt 2022/23 auf den Weg gebracht und insgesamt mehr Mittel für den kommunalen Finanzausgleich bereitgestellt. Der Angebotspreis für die künftigen Gaslieferungen falle geringer aus als die Planung in den Eckdaten.

 

Kreisrat Holger Böckenstette spricht sich für eine Beibehaltung der vorgelegten Haushaltsplanung 2023 aus.

 

KTA Dr. Lutz Neubauer sieht Mängel in der Darstellung beim wesentlichen Produkt Klimaschutz/Klimafolgenanpassung. Der Begriff Naturschutz gehe deutlich weiter als der Begriff Umweltschutz, der auf die Bedürfnisse und Belange des Menschen abstelle. Für das Produkt seien keine Personalkosten ausgewiesen. Außerdem stellt er die Angaben über die Wasserentnahmemengen in Frage. Zudem korrespondieren die Erträge nicht mit den Wassermengen. Kreisrat Holger Böckenstette erwidert, der Naturschutz werde im wesentlichen Produkt Natur- und Landschaftsschutz dargestellt. Für den nächsten Haushaltsplan nach Besetzung der Stellen können weitere Angaben zu Personalkosten beim wesentlichen Produkt Klimaschutz/Klimafolgenanpassung im Haushaltsplan ausgewiesen werden. Die Personalkosten für zwei Stellen seien zunächst Teil des Budgets Amt 66 und noch nicht weiter aufgeteilt (Produkt allgemeiner Umweltschutz). Red. Anmerkung: Das Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr steht dem Land zu und wird nicht im kommunalen Haushaltsplan abgebildet.

 

KTA Walter Goda mahnt, die Aufmerksamkeit sei auf die Schuldenentwicklung zu legen. Ein zu starker Anstieg der Schulden sei unbedingt zu vermeiden. Wenn sich ein geringeres Defizit ergebe, sei das zu begrüßen.

 

KTA Matthias Windhaus weist darauf hin, dass höhere Grundbeträge bei den Städten und Gemeinden auch eine höhere Kreisumlage zur Folge habe. Die neuen Planungen für den Anbau am Kreishaus seien noch nicht im Haushaltsplan 2023 enthalten.

 

KTA Dr. Lutz Neubauer hält eine konsequente Ausrichtung der Haushaltswirtschaft auf die Belange des Naturschutzes und Klimaschutzes für unabdingbar.

 

KTA Martina Spille nutzt die Gelegenheit, sich für die Vorlage der Haushaltsplanung zu bedanken.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig mit zwei Enthaltungen:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Festsetzungen im Haushaltsplan des Landkreises Vechta, die Festsetzungen im Haushaltspan für das Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer und die Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Breitbandinitiative Landkreis Vechta werden mit den entsprechenden Anlagen in vorliegender Form für das Jahr 2023 genehmigt.

Das Investitionsprogramm und die vorliegende Haushaltssatzung 2023 mit einem Kreisumlagehebesatz von 34 % werden beschlossen.“