Herr EKR Heinen teilte mit, dass im Schiedsstellenverfahren „Kosten der Einsatzleitstelle“ bei der Schiedsstelle für den Rettungsdienst des Landes Niedersachsen am 01.11.2022 ein Beschluss ergangen sei. An dieser 2. Verhandlung habe der Kreisrat Holger Böckenstette und die Sachgebietsleiterin Frau Vornhusen-Habe teilgenommen. 

 

In dem Beschluss der Schiedsstelle für den Rettungsdienst vom 01.11.22, eingegangen am 17.11.22 habe die Schiedsstelle wie folgt beschlossen:

 

„Die wirtschaftlichen Kosten für die Leitstelle werden für das Jahr 2020 auf 730.303,20 festgesetzt. Die weiteren Anträge werden zurückgewiesen.“

 

Bezug genommen worden sei auf den Hinweisbeschluss vom 11.07.22:

 

Danach sei es allein die Entscheidung des Trägers, ob er eine eigene Leitstelle betreibe, oder sich einer gemeinsamen, integrierten Leitstelle anschließe.

 

Die Leitstelle unterläge aber nach Ansicht der Schiedsstelle trotzdem dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach § 15 NRettDG und müsse sich einem Vergleich mit der Großleitstelle stellen.

 

Die Kostenträger hätten die Kosten jedoch auch zu übernehmen, wenn die Kosten nur geringfügig höher wären.

 

Diese Grenze habe die Schiedsstelle im Beschluss vom 01.11.22 - angelehnt an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1995 im Bereich Pflegesatzvereinbarung auf 10 % festgesetzt.

 

Der Landkreis Vechta und auch Dr. Schwind vom NLT seien jedoch weiterhin der Rechtsauffassung, dass der Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Berücksichtigung des Aspektes der Organisationshoheit als Körperschaftsrecht nur mit Landkreisen erfolgen kann, die sich auch für die eigenständige Wahrnehmung der Aufgabe Leitstelle entschieden haben.

 

Der Landkreis werde deshalb gegen die Schiedsstelle beim Verwaltungsgericht Oldenburg als nächste Instanz Klage erheben.

 

KTA Walter Sieveke erkundigte sich, wie groß denn die Differenz zur Großleitstelle sei.  Frau Vornhusen-Habe erklärte, dass nach diesem Urteil in 2020 etwa 100.000 € nicht vom den Krankenkassen übernommen würden.

 

KR Holger Böckenstette erklärte, dass es ja politische Beschlüsse zum Erhalt der eigenen Leitstelle und auch zum Neubau von FTZ uns ELS gäbe.

Sofern der Landkreis Vechta keine Klage erhebe, habe der Beschluss auch Auswirkungen auf die Folgejahre. Zudem würden die Abschreibungen aufgrund des Neubaus in den nächsten Jahren noch weiter steigen.