Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Vornhusen-Habe teilt anhand der Präsentation (Anlage) mit, dass jeder Träger des Rettungsdienstes im Benehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Kostenträger) für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan aufstelle, aus dem sich ergäbe, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden solle.

 

Der bisherige Bedarfsplan Rettungsdienst zum 01.01.2021 sei nicht mehr bedarfsgerecht. Eine Ausweitung sei trotz flankierender Maßnahmen (Einsatz des Gemeinde- Notfall- Sanitäters, Einsatz des Moduls KT-Planung in der Leitstelle, Krankenfahrten mit dem Fahrdienst Rollstuhlfahrer oder Taxi) unumgänglich.

 

Zum 01.01.2023 müsse, wie die Bedarfsberechnung ergeben habe, ein neuer Krankentransportwagen (KTW) in Dienst gestellt werden.

 

Die Gesamtvorhaltung steige von 2048 auf 2.158 Rettungsmittelwochenstunden, und zwar für die risikoabhängige Vorhaltung (RTW) von 1.332 auf 1.404 Stunden und für die frequenzabhängige Vorhaltung (KTW) Von 292 auf 330 Stunden.

 

Mit der Indienststellung des neuen KTWs sei auch zusätzliches Personal erforderlich: Das    Personal werde derzeit selbst ausgebildet, insbesondere Rettungssanitäter (RS), da auf dem Arbeitsmarkt keine Kräfte zu bekommen sind.


Sodann beschließt der Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen einstimmig:

 


„Der Bedarfsplan Rettungsdienst/Krankentransport wird in der vorliegenden Form beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten zum 01.01.2023 tritt gleichzeitig der bisherige Bedarfsplan außer Kraft.“