Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Amtsleiter Stuntebeck stellt den Sachstand zur Unterschutzstellung und Sicherung des Vogelschutzgebietes Dümmer anhand einer Präsentation (Anlage 5) dar. Er gibt an, dass der Landkreis Vechta als Untere Naturschutzbehörde für die Sicherung der sog. Natura 2000-Gebiete zuständig und das EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ noch nicht gesichert ist. In diesem Rahmen ist eine vollständige und hoheitliche Unterschutzstellung durch Anpassung der bereits bestehenden Naturschutzgebietsverordnung (NSG-Verordnung) an die Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie durch Erarbeitung einer Landschaftsschutz-gebietsverordnung (LSG-Verordnung) für die zusätzlich unter Schutz zu stellenden Flächen erforderlich.

 

KTA Hüttemeyer stimmt dieser Vorgehensweise zu, da alle notwendigen und EU-rechtskonformen Ge- und Verbote in die jeweilige NSG- und LSG-Verordnung eingearbeitet werden und somit eine ordnungsgemäße Sicherung des Gebietes erzielt wird.

 

KTA Schütte entgegnet, dass er nicht nachvollziehen könne, dass die Erarbeitung einer LSG-Verordnung für die zusätzlich unter Schutz zu stellenden Flächen nun angestrebt werde, die jedoch den Inhalt einer NSG-Verordnung habe. Würde man den NSG-Entwurf aus dem Jahr 2020 für eine Unterschutzstellung und Sicherung des Gebietes verwenden, müsste kein zusätzliches Verfahren durchgeführt werden, welches wiederum Kosten und Zeit sparen würde.

 

KTA Lehmkuhl weist darauf hin, dass Landwirten im Falle einer Sicherung durch eine NSG-Verordnung ein Erschwernisausgleich zusteht, der den Einkommensverlust der Landwirte, der durch Ge- und Verbote in diesem Schutzgebiet entsteht, teilweise ausgleichen soll. Dies müsse den Landwirten besser vermittelt werden. Die zu schützenden Vogelarten wie Kiebitz oder der gr. Brachvogel benötigen als Lebensraum keinen Acker, sondern bevorzugen Dauergrünland oder Feuchtwiesen. Mit einer LSG-Verordnung verzichten die Landwirte nicht nur auf einen Erschwernisausgleich, sondern erleiden auch Ertragsausfälle durch die geregelten Verbote.

 

Herr Amtsleiter Stuntebeck gibt an, dass den Landwirten bereits mitgeteilt wurde, dass ein Erschwernisausgleich nur im Falle einer NSG-Verordnung für Einkommensverluste aufgrund von Ge- und Verboten gezahlt werden kann.

 

Herr Landrat Gerdesmeyer betont, dass bei der Erarbeitung einer LSG-Verordnung nicht nur die Überschrift der Naturschutzgebietsverordnung geändert wird, sondern dass auch eine inhaltliche und systematische Änderung der Verordnung stattfindet. Ziel ist es, einen Kompromiss zwischen einer hinreichenden Sicherung des Gebietes mit den Mindestvoraussetzungen einer rechtskonformen Verordnung und den Interessen der Landwirte, die sich für eine Unterschutzstellung als LSG-Verordnung ausgesprochen haben, zu finden. Aufgrund des Schreibens des NLWKN (Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) aus dem Jahr 2007 ist den Landwirten ein gewisser Vertrauenstatbestand geschaffen worden.

 

KTA Hüttemeyer betont in dem Zusammenhang, dass laut Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Sicherung des gesamten Vogelschutzgebiets notwendig ist, aber die Art und Weise der Sicherung in Form einer LSG- oder NSG-Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde freigestellt wird.

 

KTA Schütte beantragt eine Neuformulierung des Beschlussvorschlages für das gesamte Vogelschutzgebiet dahingehend, dass

 

„dem Kreistag empfohlen wird, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs zur Anpassung der NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ zu beauftragen.“

 

Der Antrag von KTA Schütte wird mit 9 Stimmen bei 5 Gegenstimmen abgelehnt.

 

KTA Lehmkuhl beantragt sodann über die Beschlussvorlage der Verwaltung getrennt nach Naturschutzgebietsverordnung und Landschaftsschutzgebietsverordnung abzustimmen.


Um das Vogelschutzgebiet 039 „Dümmer“ vollständig hoheitlich zu sichern beschließt der Ausschuss mehrheitlich sodann wie folgt:


Mit 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen:

 

„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs zur inhaltlichen Anpassung der bestehenden NSG-Verordnung „Westliche Dümmerniederung“ zu beauftragen.“

 

Mit 9 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen:

 

„Dem Kreistag wird empfohlen, den Landrat mit der Aufstellung eines Entwurfs einer Landschaftsschutzgebietsverordnung für die noch nicht unter hoheitlichen Schutz stehenden Flächen des Vogelschutzgebietes 039 „Dümmer“ zu beauftragen.“