EKR Heinen teilt mit, dass in diesem Jahr wieder Jugendschöffenwahlen durchzuführen seien. Die Schöffinnen und Schöffen seien für die Jahre 2024 bis 2028 zu wählen.

 

Nach der Bestimmung des Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg seien vom Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Vechta für die Jugendkammer des Landgerichts Oldenburg 6 Hauptjugendschöffen (3 Frauen und 3 Männer) und für das Jugendschöffengericht Vechta 12 Hauptjugendschöffen sowie 12 Hilfsjugendschöffen (jeweils 6 Frauen und 6 Männer) zu wählen.

 

Die Städte und Gemeinden, das Caritas-Sozialwerk, der Sozialdienst kath. Frauen und das Diakonische Werk seien um Vorschläge für das Schöffenamt gebeten worden. Vorschläge würden noch bis zum 24.04.23 entgegengenommen. Der Beschluss über die Bewerberlisten werde in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.23 zur Beratung vorgelegt.