Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Nüske berichtet über die beabsichtigte 1. Änderung der Abfallgebührensatzung ab dem 01.01.2023 anhand einer Präsentation (Anlage 3), zeigt die Gründe für eine beabsichtigte Änderung auf und veranschaulicht die Änderungen in einer Gegenüberstellung der aktuellen Satzung sowie der beabsichtigten Änderung.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die 1. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung zu beschließen.“