Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Nüske (Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH) berichtet über die beabsichtigte Änderung der Abfallbewirtschaftungssatzung anhand einer Präsentation (Anlage 2) und zeigt die Änderungen anhand einer Synopse.

Auf Nachfrage des KTA Herrn Muhle, wie die Durchsetzbarkeit des Verbotes der Kunststofftüten unter § 6 Abs. 5 der Änderung der Abfallbewirtschaftungssatzung einzuschätzen ist, gibt Herr Nüske an, dass die AWV in der Vergangenheit Möglichkeiten zur richtigen Entsorgung von Bioabfällen aufgezeigt hat. Herr Nüske weist darauf hin, dass die AWV voraussichtlich im Frühjahr 2023 selbst Vorsortiertüten aus Papier zur Verfügung stellen möchte.


Sodann beschließt der Kreistag einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die 1. Änderungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen.“