Beschluss: einstimmig beschlossen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erläutert den Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Vechta (SkF) vom 21.09.2022 auf Unterstützung des Betreuungsvereins i.H.v. 20.000 EUR je Jahr von 2023 bis 2025. Erster Kreisrat Heinen weist darauf hin, dass ohne den SkF die Aufgabe auf den Landkreis Vechta zurückkäme. Nachvollziehbar sei, dass sich eine teilweise Unterfinanzierung daraus ergebe, dass die Erstattungspauschalen für die oftmals personalintensiven Einzelfälle des SkF nicht ausreichen.

 

KTA Simone Göhner schlägt vor, die Unterstützung zunächst für ein Jahr zu gewähren und eine weitere Unterstützung von der Vorlage substanzieller Abrechnungsunterlagen der Betreuungsaufgabe abhängig zu machen.

 

Bei der Betreuung handele es sich nach Darstellung von KTA Matthias Windhaus um eine Aufgabe des Landkreises. Die Vorlage von Abrechnungsunterlagen über die Betreuungsaufgabe hält KTA Windhaus für sinnvoll.

 

Erster Kreisrat Heinen führt aus, dass der zusätzliche Finanzbedarf des SkF für die Betreuungsaufgabe seitens der Verwaltung anerkannt werden könne anhand von Fallzahlen und Pauschalen. Der Beitrag des Landes-Caritasverbandes sei hingegen nicht offengelegt worden.

 

KTA Walter Goda schließt sich dem Vorschlag an, den Zuschuss zunächst auf ein Jahr zu beschränken.

 

KTA Eckhard Knospe spricht sich ebenfalls dafür aus, dass das Defizit mit einer einmaligen Zahlung in 2023 ausgeglichen werde und dass weitere Angaben vorzulegen seien, wenn Zuschüsse in Folgejahren übernommen werden sollen.

 

Die Qualität der Beratung und Betreuung steht für KTA Jan Philip Brese im Vordergrund. KTA Brese sieht eine Benachteiligung in der Behandlung des SkF-Antrages gegenüber dem Antrag der PHWT auf einen Sonderzuschuss.

 

Landrat Tobias Gerdesmeyer stellt klar, dass die Betreuungsarbeit des SkF sehr im Interesse des Landkreises Vechta liege und hält eine angemessene Schlüssigkeitsprüfung wie im sonst üblichen Rahmen für geboten.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen, dem SkF e. V. zusätzlich zur jährlichen Finanzierung der Querschnittsaufgaben einmalig für das Jahr 2023 eine Finanzhilfe in Höhe von 20.000 € zur Existenzsicherung ihres Betreuungsvereins zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Zuschüsse für die Jahre 2024 und 2025 setzen einen Antrag mit Darstellung der finanziellen Lage der Betreuungsaufgabe voraus.“