Die Ausschussmitglieder Daniela Lange, Volker Hülsmann und Michael Imsieke werden durch Landrat Gerdesmeyer auf die ihnen obliegenden Pflichten hingewiesen und mit dem Inhalt der Vorschriften des § 7 Nds. AG SGB VIII und der §§ 40 Nds. KomVG (Amtsverschwiegenheit), 41 Nds. KomVG (Mitwirkungsverbot) und 42 Nds. KomVG (Vertretungsverbot) bekannt gemacht. Die Rechtsvorschriften werden den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form ausgehändigt.