Beschluss: einstimmig beschlossen

 

EKR Heinen berichtet, dass das Jugend- und Freizeitzentrum (JFZ) ein Regiebetrieb des Landkreises sei und deshalb die Preise für die Übernachtungen in einer Entgeltordnung festzulegen seien. Er verweist dabei auf die in der Anlage beigefügte Preisliste. Die ermittelten und kalkulierten Preise seien verwaltungsintern im Beirat für das JFZ beraten worden.

 

Dabei seien folgende Gesichtspunkte berücksichtigt worden:

 

a)    Wirtschaftliche Aspekte

Die Preise müssen es dem JFZ ermöglichen, Rücklagen für kleinere Maßnahmen durchzuführen.

 

b)    Das JFZ als Jugendhilfeeinrichtung

Allen Jugendlichen muss eine Teilnahme an den Jugendbildungsmaßnahmen und Angeboten finanziell möglich sein.

 

c)    Vergleich mit den Jugendherbergen des Jugendherbergswerkes

Die Preise müssen in etwa den Preisen der Jugendherbergen, hier insbesondere der Jugendherberge Damme, angeglichen sein.

 

Im Hinblick auf die galoppierende Inflation seien vorsorglich zusätzliche Kosten für Energie und Verpflegung bei der Kalkulation berücksichtigt worden.

 

Im Anschluss stellt Frau Kreienheder unter Bezugnahme auf die Power-Point-Präsentation (Anlage 1) die Preisgestaltung für 2023 vor. Sie berichtet, dass die Tarifrunden 2020/2021/2022 im öffentlichen Dienst eine Anpassung der Löhne zum 01.04.2021 um 1,4 % und weitere 1,8 % zum 01.04.2022 ergeben hätten. Daraus ergäben sich für das JFZ Mehrkosten in Höhe von rund 20.000 €/Jahr. Aufgrund der Inflation habe es zudem in sämtlichen Bereichen Preissteigerungen gegeben. Als Beispiel nennt sie insbesondere die Erhöhung für Nahrungsmittel von bis zu 30 % und für Wäsche und Reinigungsmittel von ca. 11,5 %. Für Gas seien die Kosten bereits im 1. Quartal 2022 um 9,26 % angestiegen. Weitere Steigerungen seien in den nächsten Monaten zu erwarten.

 

Frau Kreienheder erklärt, dass die Kostensteigerung eine Anpassung der Übernachtungsraten um 2,- € pro Übernachtung für das Jahr 2023 erfordere (Steigerung von 7,5 %). Sie verweist auf die der Beschlussvorlage beigefügte Preisliste für 2023 (Anlage 1). Es werde angestrebt, mittelfristig den Kostensatz des JFZ der mittleren Jugendherbergskategorie anzupassen. Diese hätten ihre Preise für 2023 um bis zu 10 % angehoben. Zusätzlich werde ein Energiezuschlag um 2,50 € pro Person/Tag gefordert.

 

Frau Kreienheder erklärt, dass das JFZ keinen Zuschlag erheben wolle. Dem Risiko der ungewissen Kostensteigerung im Energiesektor wolle man mit folgender Gleitklausel in den Betreuungsverträgen begegnen:

 

"Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3 % geben, so werden die Preise prozentual an die Inflation angepasst."

 

Für bereits abgeschlossene Buchungsverträge gelte selbstverständlich der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Buchung zugrunde gelegen habe.

 

EKR Heinen sichert zu, dass auch künftig auf die Preisentwicklung geachtet werde. Die Beschlussvorlage ermögliche eine zeitnahe Anpassung der Preise an die aktuelle Preisentwicklung, ohne jeweils auf die Sitzungspläne der politischen Gremien Rücksicht nehmen zu müssen.

 

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion bewerten die Ausschussmitglieder die Preiserhöhung für Übernachtungen als moderat und angemessen. Sie appellieren, darauf zu achten, dass die Erhöhungen nicht dazu führten, dass Kinder aus finanzschwächeren Familien von der Teilnahme an den Angeboten ausgeschlossen seien. Die Veranstalter von Jugendgruppen sollten bei der Anmeldung ausdrücklich auf mögliche Fördermöglichkeiten für die Maßnahmen hingewiesen werden, z. B. Fördervereine, Stadtjugendring, Sponsoren, Landkreisförderung für Fahrten und Lager. Es müsse allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, an den Angeboten im JFZ teilzunehmen.

 

 Frau Kreienheder weist abschließend darauf hin, dass die Inanspruchnahme der Angebote des JFZ für andere Bildungs- oder Jugendhilfe/-pflegezwecke dem ab 2021 geänderten Umsatzsteuerrecht unterliege. Danach sei eine Mehrwertsteuer-Einführung für Einzelreisende ab 27 Jahren wie auch Gruppen mit ausschließlich Personen ab 27 Jahren verpflichtend. Ob auch Gruppen, wie Sport- und Musikgruppen umsatzsteuerpflichtig seien, werde zurzeit geprüft.

 

Landrat Gerdesmeyer regt an, die Beschlussvorlage insoweit zu ändern, als dass für den Fall, dass sich im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3 % ergebe, eine Anpassung der Preise prozentual an die Inflation nicht verpflichtend sei, sondern nur ermöglicht werde.

 

 

Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss unter Änderung der Beschlussvorlage einstimmig:

 

 


Die Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Angebote des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer ist aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung notwendig. Die Preisliste 2023 wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Sollte es im Laufe des Jahres 2023 eine allgemeine Preissteigerung von mehr als 3% geben, so können die Preise prozentual an die Inflation angepasst werden.