Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erster Kreisrat Hartmut Heinen berichtet, dass es einen erheblichen Zuzug von Menschen aus der Ukraine gäbe. Es habe seit Beginn der Flüchtlingswelle eine große Solidarität im Landkreis Vechta gegeben, so dass viele Flüchtlinge privat untergebracht worden seien. Insgesamt seien 2400 Flüchtlinge in den Landkreis Vechta gekommen.

Seit kurzem sei auch die Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land stark angestiegen. Derzeit seien ca. 100 Personen im Marienhain untergebracht, die noch auf die Kommunen verteilt werden sollen. Es sei weiterhin damit zu rechnen, dass regelmäßig weitere Zuweisungen erfolgen. Dadurch seien auch die Schulen im Landkreis Vechta betroffen, die sich um die Aufnahme und Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine kümmern müssten.

Die aktuellen Schülerzahlen werden von Amtsleiterin Angelika Wehebrink präsentiert (Anlage). KTA Martin Meyer erkundigt sich, ob alle Schulen im Landkreis Vechta Meldungen abgegeben hätten. Amtsleiterin Angelika Wehebrink weist darauf hin, dass nur die Schulen, die auch Meldungen getätigt haben, mit aufgenommen worden seien.

KTA Martina Spille zeigt sich überrascht, dass die großen Kommunen nicht mehr Kinder und Jugendliche in ihren Schulen aufgenommen hätten. Amtsleiterin Angelika Wehebrink weist darauf hin, dass auch nicht schulpflichtige Schüler/innen dabei seien, die in der vorgestellten Statistik nicht aufgeführt seien. Erster Kreisrat Hartmut Heinen verweist darauf, dass aufgrund der Fluchterfahrungen viele Kinder und Jugendliche am Anfang gar nicht in der Lage seien, an einem Schulunterricht teilzunehmen, sondern erst nach ca. 3 Wochen in die Schule gehen könnten.

KTA Matthias Elberfeld erkundigt sich, ob eine Zuweisung stattfinde oder ob die Schüler/innen nach Neigung die Schule wählen könnten.

Erster Kreisrat Hartmut Heinen teilt mit, dass es grundsätzlich Schuleinzugsgebiete gäbe und man auch die Schulform berücksichtigen müsse. Bei ukrainischen Schüler/innen erfolge die Einschulung genauso wie für deutsche Schüler/innen auch.

KTA Simone Göhner fragt nach der Schulpflicht und ob eine Online Beschulung stattfinde. Erster Kreisrat Hartmut Heinen teilt mit, dass es grundsätzlich eine Schulpflicht gäbe, diese aber großzügig ausgelegt werde, da es sich hier um eine besondere Situation handele. Es gäbe auch eine Online Beschulung, die von der Ukraine organisiert werde, die häufig auch parallel zum Unterricht vor Ort stattfinde. Genaue Zahlen dazu gäbe es nicht.

KTA Martina Spille erkundigt sich, ob es auch einen Anspruch gäbe, auf das Gymnasium zu gehen. Erster Kreisrat Hartmut Heinen bestätigt, dass es eine freie Schulwahl gäbe.

Der Vorsitzende des Schulausschusses, Matthias Windhaus, bekräftigt, dass es gut sei, wenn die Schulen pragmatisch mit der Situation umgingen und Regeln nicht so eng ausgelegt werden.

KTA Jörn Haberzettl teilt mit, dass es beim Gymnasium Antonianum vermehrt Schüler/innen gäbe, die kein Englisch könnten. Eine Kommunikation sei dann kaum möglich. Er plädiere für einen Deutschintensivkurs, der möglichst zeitnah für die ukrainischen Schüler/innen angeboten werden sollte.

Erster Kreisrat Hartmut Heinen erklärt, dass zuerst das Land Niedersachsen in der Pflicht sei, ausreichende Kapazitäten für die Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis könne die Schulen zwar im Rahmen des Sprachförderkonzeptes unterstützen, das Kultusministerium sei hier aber in der Verantwortung.

KTA Paul Sandmann teilt mit, dass seiner Meinung nach es nicht möglich sei, so schnell eine Sprache zu erlernen, es sei sinnvoller, parallel Unterricht und Sprachförderung anzubieten. Auch private Hilfen durch das Ehrenamt seien wichtig.

KTA Christiane Lehmkuhl verweist darauf, dass Integration in der Schulklasse stattfinde und die Schüler/innen aus der Ukraine nicht isoliert werden sollten.