Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Frau Riemann-Wulf berichtet, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen habe, die Notwendigkeit von Frühen Hilfen und deren Bedeutung als präventive Maßnahme im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzuerkennen und das Netzwerk Frühe Hilfen gemäß den Leitlinien der Bundesstiftung Frühe Hilfen weiter auszubauen. Eine erfolgreiche Maßnahme und Baustein im Bereich Früher Hilfen stelle das Projekt "Familienpaten" des SkF e. V. dar.

 

Unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlage berichtet Frau Riemann-Wulf, dass der Sozialdienst kath. Frauen e. V. seit 01.01.2014 das Familienpatenprojekt durchführe. Das präventive Angebot biete Familien bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder eine vertrauensvolle und unbürokratische Hilfe und somit eine Erleichterung im Familienalltag zum Wohle der Kinder. Familienpaten/-innen unterstützten die Eltern beim Aufbau von Kontakten und vermittelten Hilfen. Zielgruppen seien Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befänden, die mit der Organisation des Familienalltags überlastet oder in der Versorgung und Erziehung der Kinder verunsichert seien. Die Unterstützung umfasse neben Fahrdiensten, Hausaufgabenhilfen oder Hilfen bei Behördengängen etc. Die bisherigen Erfahrungen belegten, dass der verstärkte Einsatz präventiver Maßnahmen dazu beitrage, kostenträchtige Hilfen zu vermeiden und die Kosten in der Jugendhilfe stagnieren oder vermindern zu lassen.

 

Frau Riemann-Wulf führt aus, dass aktuell 25 Familienpatinnen landkreisweit im Einsatz seien. Sie würden von zwei erfahrenen Koordinatorinnen des SkF e. V. mit insgesamt 15 Wochenstunden begleitet. Die Tätigkeit der Koordinatoren umfasse neben der Vorbereitung der Familienpaten/-innen und der Organisation regelmäßiger Austauschtreffen auch die Akquise von weiteren Familienpaten/-innen und die Vernetzung mit geeigneten Kooperationspartnern Früher Hilfen. 

 

Der Landkreis beteilige sich seit dem 01.01.2014 finanziell an der Umsetzung des Familienpatenprojektes. Zuletzt sei mit Beschluss des Kreistages vom 26.09.2019 ein Zuschuss von jährlich 32.000 Euro gewährt worden. Die Förderperiode laufe zum 31.12.2022 aus.

 

Der SkF e. V. beantrage nun die weitere Förderung des Projektes. Unter Berücksichtigung der Personalkosten für die beiden Koordinierungskräfte mit insgesamt 15 Wochenstunden, der Verwaltungspersonalkosten und Sachkosten würden sich die Kosten auf insgesamt 46.000 Euro belaufen. Der SkF beantrage eine Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta am Familienpatenprojekt von 80 %, entsprechend 36.000 Euro.

 

In der sich anschließenden Diskussion loben die Ausschussmitglieder die präventive Arbeit des Familienpatenprojektes durch den SkF. KTA Sandmann regt an, das Projekt in einer der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses durch den SkF e. V. vorstellen zu lassen.

 

KTA Bertelt stellt fest, dass es sich bei dem Förderbetrag von 36.000 Euro um gut angelegtes Geld handele, das den Familien und Kindern zu Gute komme. Die Zahl von 25 Familienpatinnen belege, dass eine hohe Bereitschaft bestehe, sich für hilfebedürftige Familien einzusetzen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, warum ausschließlich Frauen sich im Familienpatenprojekt engagierten. Es wird angeregt, in der Öffentlichkeitsarbeit und Akquise verstärkt auch Männer anzusprechen. Auch das den Familienpaten/-innen zur Verfügung gestellte Handgeld in Höhe von 50,-€ wird befürwortet.

 

Der Landkreis Vechta beabsichtigt, eine weitere Vereinbarung mit dem SkF e. V. über die künftige Zusammenarbeit im Rahmen des Familienpatenprojektes zu schließen.

 

Sodann beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig:

 

 

 


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Der SkF e. V. erhält ab dem 01.01.2023 für die Weiterführung des Projektes „Familienpaten“ für drei Jahre einen Zuschuss von jährlich 36.000 €. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.“