Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Herr Lawicka stellt anhand einer Power-Point-Präsentation die im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung angebotenen Jugendecho-Maßnahmen vor. (Anlage 4).

 

In Anlehnung an die Jugendhilfepyramide erklärt er, dass nach § 11 SGB VIII allen jungen Menschen, die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen seien. Das Gleiche gelte für den in § 14 SGB VIII geregelten erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, nach dem jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollten.

 

Mit der halbjährlich erscheinenden Informationsschrift "Jugendecho" biete das Jugendamt den Jugendlichen im Landkreis vielfältige Möglichkeiten der außerschulischen Jugendbildung an. Das Jugendecho werde seit 1978 aufgelegt und von Haupt- und Ehrenamtlichen geplant und gestaltet.

 

Die aktuelle Auflage umfasse 2500 Stück. Die Bekanntgabe der Angebote erfolge über den Postversand und Auslagen in Schulen, Jugendtreffs und Einrichtungen.

 

Zur Größenordnung berichtet Herr Lawicka, dass ca. 100 Kurse in 15 "Einsätzen" von rd. 80 bis 100 ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen angeboten würden. An den Kursen würden ca. 1.500 Kinder und Jugendliche teilnehmen, was durchschnittlich 19.000 ehrenamtliche Arbeitsstunden bedeute. Inhaltlich würden die Kurse neben den Gruppenleiteraus- und Fortbildungen die Bereiche Kultur, Medien, Erlebnispädagogik oder Rollenspiele und sonstige Jugendbegegnungen umfassen. Damit verfolgte Ziele seien u. a. die Förderung von sozialen und personellen Kompetenzen, Methodik- und Sachkompetenzen.

 

Abschließend stellt Herr Lawicka fest, dass einer coronabedingten Reduzierung der Teilnehmerzahl von 4044 in 2018 auf 798 in 2020 im Jahre 2021 bereits wieder ein Anstieg auf 1587 verzeichnet worden sei. In 2022 rechne der Landkreis wieder mit einem Anstieg auf das Niveau von vor Corona.

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und lobt die erfolgreichen Jugendbildungsmaßnahmen im Rahmen der Jugendbildungsarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes durch das Jugendamt.