In Bezug auf das Schiedsstellenverfahren erläutert der LR Tobias Gerdesmeyer, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 13.06.2019 beschlossen hat, dass die Einsatzleitstelle des Landkreises Vechta weiterhin eigenständig bleiben soll und dass die im Gutachten der Firma Orgakom von März 2019 als notwendig ausgewiesenen zusätzlichen Disponentenstellen in der Einsatzleitstelle besetzt werden sollen.

 

Er teilt mit, dass der Bedarfsplan Rettungsdienst daraufhin zum 01.11.2019 fortgeschrieben wurde und die vier zusätzlichen Disponentenstellen sukzessive besetzt wurden.

 

LR Tobias Gerdesmeyer berichtet, dass in den Kostenverhandlungen mit den Kran-kenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes bzgl. des Budgets für die Kosten der Einsatzleitstelle seit dem Jahr 2020 keine Einigkeit mehr erzielt werden konnte. Die Krankenkassen würden die bezifferten Kosten als unwirtschaftlich bezeichnen und würden im Hinblick auf einen Zusammenschluss der Leitstelle des Landkreises Vechta mit anderen Leitstellen bzw. der Anbindung an eine Großleitstelle nur ca. 70% der tatsächlich aufgelaufenen Kosten der Einsatzleitstelle des Jahres 2020 als wirtschaftlich beziffern.

 

LR Tobias Gerdesmeyer betont, dass die Krankenkassen mit dieser Verhandlungsstrategie einen Zusammenschluss der Einsatzleitstelle mit anderen noch eigenständigen Leitstellen oder eine Anbindung der Einsatzleitstelle Vechta an die vorhandenen Großleitstellen in Oldenburg bzw. Osnabrück anstreben. Nach Beratung mit dem Nds. Landkreistag wäre festzustellen, dass das Vorgehen der Krankenkassen nicht mit dem Rettungsdienstgesetz vereinbar wäre. Es gäbe im Rettungsdienstgesetz keine rechtliche Verpflichtung für den Landkreis Vechta zum Zusammen-schluss oder zur Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen.

 

LR Tobias Gerdesmeyer stellt klar, dass bei den Verhandlungen mit den Kranken-kassen keine Einigkeit erzielt wurde. Daher sei die Schiedsstelle für den Rettungsdienst des Landes Niedersachsen mit Schriftsatz vom 23.12.2021 angerufen worden. Derzeit würden in diesem Verfahren noch die Anhörungen der Beteiligten laufen.