Beschluss: einstimmig beschlossen

Uwe Bünger erläutert, dass der Nds. Landkreistag erstmalig mit Schriftsatz vom 21.06.2021 darüber informiert hat, dass der Bund den Neu- und Wiederaufbau eines - auch sirenengestützten - Warn- und Alarmierungssystems plant.

 

Im Rahmen des verabschiedeten Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets 2020 - 2022 stelle der Bund demnach den Ländern Fördermittel für die Sireneninfrastruktur zur Verfügung.

 

Uwe Bünger führt an, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierüber von Seiten der Kreisverwaltung kurzfristig informiert wurden. Er betont, dass um Rückmeldung gebeten wurde, ob ein Bedarf an Sirenen gesehen wird und eine Beschaffung sowie Förderung anvisiert werden sollte.

 

Im Ergebnis sei von den Städten und Gemeinden ein erster Bedarf von 20 Sirenen mitgeteilt worden.

 

Mit Erlass vom 21.09.2021 habe das Nds. Ministerium für Inneres und Sport folgende Eckpunkte für das sog. Sonderförderprogramm Sirenen mitgeteilt:

 

Ø  Gesamtfördersumme für das Land Niedersachsen in den Jahren 2021 und 2022: 8.092.540 €

 

Ø  Festbetragsförderung von 10.850 € für Sirenen in Dach / Gebäudemontage, 17.350 € für Sirenen als freistehende Masterrichtung und 1.000 € für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenensteuerungen.

 

Ø  Zuwendungsempfänger seien die Katastrophenschutzbehörden. Diese würden die Fördermittel unmittelbar für eigene dem Förderzweck entsprechende Projekte einsetzen oder würden die Mittel zur zweckentsprechenden Verwendung an die Städte und Gemeinden weiterleiten.

 

Ø  Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung bestehe nicht, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport entscheide nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Uwe Bünger schlussfolgert, dass, da es keinen festen Verteilerschlüssel für die Fördermittel gibt, keine Sicherheit für den Landkreis Vechta für eine Förderung gegeben ist.

 

Mit Datum vom 27.09.2021 habe der Landkreis beim zuständigen Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle einen Antrag auf Festbetragsförderung gestellt.

 

Es wird von Uwe Bünger mitgeteilt, dass, basierend auf der Meldung der Städte und Gemeinden (20 Sirenen) und der Förderhöhe je Sirenenanlage, eine Fördersumme von 282.000 € beantragt wurde, d.h. 10 x Dach/Gebäudemontage, 10 x freistehende Masterrichtung, also Durchschnittskosten von 14.100 €.

 

Eine durchgeführte kurzfristige Marktanalyse habe ergeben, dass für die Neuerrichtung einer Sirene als freistehende Masterrichtung mit ca. 20.000 € zu rechnen sei.

 

Wenn also eine vollständige Förderung im beantragten Umfang erfolgen solle, wäre ein Betrag von rd. 72.000 € eigenständig zu finanzieren.

 

Auf Grundlage der dem Land Niedersachsen insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel sei im Hinblick auf die niedersachsenweit erforderlichen Investitionen nicht davon auszugehen, dass es zu einer vollständigen Anerkennung des gestellten Förderantrages kommen würde.

 

Uwe Bünger unterstreicht, dass der Beschlussvorschlag zur Kofinanzieung eines Eigenanteils von 100.000 € unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel formuliert wurde.

 

Unabhängig von einer Förderung solle perspektivisch eine Planung hinsichtlich Neuaufbau, Reaktivierung und Modernisierung vorhandener Sirenenanlagen im Landkreis Vechta erfolgen.

 

KTA Hermann Schütte sieht die Notwendigkeit, mehr als 20 Sirenen anzuschaffen. Er fügt hinzu, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte und bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Ausleuchtung der Funkwellen, wobei ein Radius festgestellt wurde, bis zu welcher Entfernung der Schall noch wahrnehmbar ist. Möglicherweise könne dieses Gutachten, im Sinne einer Doppelnutzung, auch für das Sirenenförderprogramm Anwendung finden. Weitere Absprachen mit den Städten und Gemeinden seien notwendig.

 

LR Tobias Gerdesmeyer bestätigt KTA Hermann Schütte in der Ansicht, dass insgesamt viele Sirenen notwendig sind. Schrittweise solle eine gute akustische Ausleuchtung im Landkreis Vechta etabliert werden.

 

KTA Boris Büssing bittet um Mitteilung, ob die Großbrände zunehmen würden und inwiefern Unterstützung durch Löschflugzeuge angeboten wird.

 

KR Holger Böckenstette teilt mit, dass Löschflugzeuge nicht vorhanden sind.

 

Stv. KBM Udo Schwarz erläutert, dass in Niedersachsen zwei Flugzeuge des Lan-desfeuerwehrverbandes zu Kontrollflügen im Einsatz sind. Das Löschen würde das Land nicht unterstützen; ein Rückgriff auf Löschhubschrauber der Polizei sei über den Dienstweg möglich. Eine Alternative stelle der Rückgriff auf private Anbieter dar. Udo Schwarz betont, dass eine schnelle Unterstützung durch private Löschhubschrauber bei dem Moorbrand in Goldenstedt ermöglicht wurde.

 

KBM Trumme bestätigt die gute Verbindung zu privaten Anbietern und hofft auf die Entscheidungsfreude der Kreisverwaltung bei zukünftigen Szenarien.

 

Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Theilen bedankt sich bei allen Vortragenden und schloss die Sitzung.

 


Sodann beschließt der Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen einstimmig:


„Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung von 20 Sirenen kreisweit als Anteil des Katastrophenschutzes an der Aufgabe „Warnung der Bevölkerung“ – unter dem Vorbehalt einer Bewilligung bis zu einem Eigenanteil von 100.000 €  kozufinanzieren. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bedarfsfall überplanmäßig bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass der Landkreis Vechta die beantragte Förderung aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhält“.