Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 226/2022
Uwe Bünger erläutert, dass der
Nds. Landkreistag erstmalig mit Schriftsatz vom 21.06.2021 darüber informiert
hat, dass der Bund den Neu- und Wiederaufbau eines - auch sirenengestützten -
Warn- und Alarmierungssystems plant.
Im Rahmen des verabschiedeten
Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets 2020 - 2022 stelle der Bund demnach
den Ländern Fördermittel für die Sireneninfrastruktur zur Verfügung.
Uwe Bünger führt an, dass die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden hierüber von Seiten der Kreisverwaltung
kurzfristig informiert wurden. Er betont, dass um Rückmeldung gebeten wurde, ob
ein Bedarf an Sirenen gesehen wird und eine Beschaffung sowie Förderung
anvisiert werden sollte.
Im Ergebnis sei von den Städten und Gemeinden ein erster Bedarf von 20
Sirenen mitgeteilt worden.
Mit Erlass vom 21.09.2021 habe
das Nds. Ministerium für Inneres und Sport folgende Eckpunkte für das sog.
Sonderförderprogramm Sirenen mitgeteilt:
Ø Gesamtfördersumme für das Land Niedersachsen in den
Jahren 2021 und 2022: 8.092.540 €
Ø Festbetragsförderung von 10.850 € für Sirenen in Dach
/ Gebäudemontage, 17.350 € für Sirenen als freistehende Masterrichtung und
1.000 € für den Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenensteuerungen.
Ø Zuwendungsempfänger seien die
Katastrophenschutzbehörden. Diese würden die Fördermittel unmittelbar für
eigene dem Förderzweck entsprechende Projekte einsetzen oder würden die Mittel
zur zweckentsprechenden Verwendung an die Städte und Gemeinden weiterleiten.
Ø Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der
Zuwendung bestehe nicht, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport entscheide
nach pflichtgemäßem Ermessen.
Uwe Bünger schlussfolgert,
dass, da es keinen festen Verteilerschlüssel für die Fördermittel gibt, keine
Sicherheit für den Landkreis Vechta für eine Förderung gegeben ist.
Mit Datum vom 27.09.2021 habe
der Landkreis beim zuständigen Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
in Celle einen Antrag auf Festbetragsförderung gestellt.
Es wird von Uwe Bünger
mitgeteilt, dass, basierend auf der Meldung der Städte und Gemeinden (20
Sirenen) und der Förderhöhe je Sirenenanlage, eine Fördersumme von 282.000 €
beantragt wurde, d.h. 10 x Dach/Gebäudemontage, 10 x freistehende
Masterrichtung, also Durchschnittskosten von 14.100 €.
Eine durchgeführte kurzfristige
Marktanalyse habe ergeben, dass für die Neuerrichtung einer Sirene als
freistehende Masterrichtung mit ca. 20.000 € zu rechnen sei.
Wenn also eine vollständige
Förderung im beantragten Umfang erfolgen solle, wäre ein Betrag von rd. 72.000
€ eigenständig zu finanzieren.
Auf Grundlage der dem Land
Niedersachsen insgesamt vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel sei im
Hinblick auf die niedersachsenweit erforderlichen Investitionen nicht davon
auszugehen, dass es zu einer vollständigen Anerkennung des gestellten Förderantrages
kommen würde.
Uwe Bünger unterstreicht, dass
der Beschlussvorschlag zur Kofinanzieung eines Eigenanteils von 100.000 € unter
dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel formuliert wurde.
Unabhängig von einer Förderung
solle perspektivisch eine Planung hinsichtlich Neuaufbau, Reaktivierung und
Modernisierung vorhandener Sirenenanlagen im Landkreis Vechta erfolgen.
KTA Hermann Schütte sieht die Notwendigkeit, mehr als 20 Sirenen
anzuschaffen. Er fügt hinzu, dass ein Gutachten eingeholt werden sollte und
bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das Beispiel der Ausleuchtung der
Funkwellen, wobei ein Radius festgestellt wurde, bis zu welcher Entfernung
der Schall noch wahrnehmbar ist. Möglicherweise könne dieses Gutachten, im
Sinne einer Doppelnutzung, auch für das Sirenenförderprogramm Anwendung finden.
Weitere Absprachen mit den Städten und Gemeinden seien notwendig.
LR Tobias Gerdesmeyer bestätigt
KTA Hermann Schütte in der Ansicht, dass insgesamt viele Sirenen notwendig
sind. Schrittweise solle eine gute akustische Ausleuchtung im Landkreis Vechta
etabliert werden.
KTA Boris Büssing bittet um
Mitteilung, ob die Großbrände zunehmen würden und inwiefern Unterstützung durch
Löschflugzeuge angeboten wird.
KR Holger Böckenstette teilt
mit, dass Löschflugzeuge nicht vorhanden sind.
Stv. KBM Udo Schwarz erläutert,
dass in Niedersachsen zwei Flugzeuge des Lan-desfeuerwehrverbandes zu
Kontrollflügen im Einsatz sind. Das Löschen würde das Land nicht unterstützen;
ein Rückgriff auf Löschhubschrauber der Polizei sei über den Dienstweg möglich.
Eine Alternative stelle der Rückgriff auf private Anbieter dar. Udo Schwarz
betont, dass eine schnelle Unterstützung durch private Löschhubschrauber bei
dem Moorbrand in Goldenstedt ermöglicht wurde.
KBM Trumme bestätigt die gute
Verbindung zu privaten Anbietern und hofft auf die Entscheidungsfreude der
Kreisverwaltung bei zukünftigen Szenarien.
Der Ausschussvorsitzende Franz-Josef Theilen bedankt sich bei allen Vortragenden und schloss die Sitzung.
Sodann beschließt der Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen einstimmig:
„Dem Kreistag wird empfohlen, die Beschaffung von 20 Sirenen kreisweit als Anteil des Katastrophenschutzes an der Aufgabe „Warnung der Bevölkerung“ – unter dem Vorbehalt einer Bewilligung bis zu einem Eigenanteil von 100.000 € kozufinanzieren. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Bedarfsfall überplanmäßig bereitgestellt. Voraussetzung ist, dass der Landkreis Vechta die beantragte Förderung aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes erhält“.