Sitzung: 24.02.2022 Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 223/2022
KR
Holger Böckenstette berichtet zum Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept (siehe
Anlage FEK LK Vechta), dass mit dem
Blick von außen ein Sollkonzept unter Berücksichtigung folgender Frage- bzw.
Aufgabestellungen erstellt wurde:
Ø
Kritische Analyse des Istzustandes (Einsatzgeschehen,
Abdeckung des Gebietes etc.) hinsichtlich Gefahrenpotential und
Fahrzeugvorhaltung der Kreisfeuerwehr
Ø
Sind die vorgehaltenen Ressourcen
einschließlich der Fahrzeuge für die Kreisfeuerwehr zur Aufgabenerfüllung im
überörtlichen Bereich bedarfsgerecht? (Darstellung von Handlungsbedarf und
Wirtschaftlichkeitsprüfung)
Ø
Ist das Wechsellader-Konzept bedarfsgerecht?
Gibt es Alternativen?
Ø
In welchem zeitlichen Rahmen sollten die
vorhandenen Kreisfahrzeuge ersatzbeschafft werden? Hierzu sind Maßnahmenlisten
mit Priorisierung zu erstellen.
Ø
Erstellung eines Konzeptes für die
Kreisfeuerwehr hinsichtlich überörtlicher Aufgaben wie z.B.
Einsatzhygiene/Sonderlöschmittel
KR
Holger Böckenstette erklärt, dass der Landkreis gemäß § 3 NBrandSchG zuständig
für die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der
Hilfeleistung ist. Zu den wichtigsten übergemeindlichen Aufgaben würden gehören
z.B. der Einsatz einer Kreisfeuerwehr, die Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften,
die Unterhaltung der Feuerwehrtechnische Zentrale und die überörtliche Hilfe
durch die Kreisfeuerwehr. Die Gemeinden hingegen müssten nach § 2 NBrandSchG
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.
Aus
diesem Grunde habe der Landkreis Vechta im April 2020 nach Ausschreibung der
Beratungsleistung bei der Firma ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH, Waldbronn ein
Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept in Auftrag gegeben. Das Konzept wäre
entstanden - beginnend mit einem Auftaktgespräch mit Vorort-Termin mit Inaugenscheinnahme
aller Fahrzeuge Ende Juni 2020 - im stetigen Austausch zwischen der Verwaltung
des Landkreises Vechta und der Kreisfeuerwehr.
Grundlage
für die Sollstruktur im Landkreis Vechta wäre
Ø
ein
flächendeckendes planmäßiges Erreichen des Einsatzortes innerhalb der
Wohnbebauung mit einer taktischen Einheit innerhalb
von acht Minuten
Ø
ein
flächendeckendes planmäßiges Erreichen der Gebäude mittlerer Höhe mit einem
Hubrettungsfahrzeug
Ø
die
Sicherstellung des Schutzzieles in 90 % der Einsätze
Ø
das Abdecken der
besonderen Risiken.
KR
Holger Böckenstette erläutert, dass der Gutachter zunächst die IST-Struktur
hinsichtlich fahrzeugtechnischer als auch personeller Ausstattung sowie der
Sicherstellung des Grundschutzes durch die Städte und Gemeinden auch im
Hinblick auf Kompatibilität und Redundanz analysiert hat.
Dabei
habe der Gutachter dargestellt, dass Fahrzeuge teilweise doppelt bis dreifach
für unterschiedliche Aufgaben verplant sind, wie z.B. Grundschutz, Ersteinsatz
auf der Autobahn, Kreisfeuerwehrbereitschaft oder Gefahrgutzug.
Der
Gutachter schlage Umstrukturierungen z.B. im Gefahrgutzug oder der
Kreisfeu-erwehrbereitschaft vor. Ob und wie diese Empfehlungen aufgenommen
werden, solle aber zunächst in einem intensiven Dialog mit den betroffenen
Feuerwehren besprochen und in themenbezogenen Arbeitsgruppen unter Einbindung
der Verwaltung analysiert werden.
Auch
im Bereich Einsatzmittel habe der Gutachter diverse Handlungsfelder aufgezeigt,
wie z.B. im Bereich Feuerwehrtechnische Zentrale, Atemschutz, Sonderausrüstung
oder Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen.
Ein
weiteres Instrumentarium des Gutachters seien Fahrzeitsimulationen zur Analyse
der planerischen Erreichbarkeit und damit zur Abdeckung des Verantwortungsgebietes
gewesen. Dabei sei festgestellt worden, dass das Landkreisgebiet nicht
innerhalb von 30 Minuten von einem Standort aus qualifiziert abgedeckt werden
könne.
Insbesondere
wäre es nach Meinung des Gutachters notwendig, innerhalb des Landkreises
nachfolgende Fähigkeiten i. d. R. innerhalb von 30 Minuten sicherzustellen:
Ø
Sicherstellung
der Wasserförderung über lange Wegstrecken
Ø
Zusätzliche
Atemschutzkomponente
Ø
Dekontamination
der Einsatzkräfte im Brandschutz
Ø
Einsatzleitung
mit Führungsgruppe
Aus
diesem Grunde würden Zuständigkeitsbereiche Nord und Süd vorgeschlagen. Gemäß
Auffassung des Gutachters erscheine es sinnvoll, die Kreisfeuerwehrbereitschaft
zukünftig in zwei Einheiten aufzuteilen.
Auf
der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse halte der Gutachter folgende
Neuanschaffungen für erforderlich:
Ø
Abrollbehälter
für Elektroautos (AB-Havarie)
Ø
Abrollbehälter
Schlauch (AB Schlauch)
Ø
Rüstwagen (RW)/
oder alternativ Erneuerung AB Rüst
Ø
Kommandowagen
Ø
Gerätewagen
Logistik (GW-L2)
Ø
Gerätewagen
Logistik Hygiene (GW-L Hygiene)
Ø
Mannschaftstransportwagen
(MTW)
Auf
der Grundlage von Fahrzeuglaufzeiten als Richtwerte seien auch die erforderlichen
Ersatzbeschaffungen in den Investitionsplan aufgenommen worden.
KR
Holger Böckenstette betont, dass eine Verteilung der erforderlichen
Beschaf-fungsmaßnahmen auf die Jahre bis 2030 erfolgt, um die Abweichung vom
durch-schnittlichen Mittelbedarf pro Jahr gering zu halten und um die Anzahl
der pro Jahr zu beschaffenden Fahrzeuge zu begrenzen.
Insgesamt
ergebe sich eine geschätzte Investitionssumme von 4.415.000 € im Zeitraum 2022
- 2030, verteilt auf diese 9 Jahre, also 490.555 € pro Jahr.
KR
Holger Böckenstette unterstreicht, dass das vorgestellte Konzept erstmals einen
„Fahrplan“ für die künftige Entwicklung der Kreisfeuerwehr bietet, auf deren
Grundlage Verwaltung und Kreisfeuerwehr die nächsten Jahre arbeiten können.
Das
Investitionsprogramm könne aber nicht als verbindlich festgeschrieben werden,
da sich z.B. Laufzeiten vorhandener Fahrzeuge aus technischen Gründen verändern
können oder neue Risiken, wie z.B. steigende Zulassungszahlen bei Elektro- und
Hybridfahrzeugen, entstehen würden.
Aus
diesem Grunde werde vorgeschlagen, ein Investitionsbudget im Haushalt zu
veranschlagen. Aufgrund der langen Ausschreibungszeiten werde vorgeschlagen,
auch jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr aufzunehmen.
KR Holger Böckenstette sieht die Notwendigkeit, dass über diesen langen
Zeitraum mindestens im Abstand von drei Jahren nach Marktbeobachtung auf der
Grundlage der Preissteigerungen Budgetanpassungen vorgenommen werden können. Es
werde vorgeschlagen, die Investitionen auf 10 Jahre zu verteilen, so dass sich
ein jährlicher Mittelbedarf von 450.000 € ergibt.
Weiterhin
teilt KR Holger Böckenstette mit, dass das Konzept im Dezember 2021 bereits den
Orts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeistern vorgestellt wurde. Er bestätigt, dass
alle Feuerwehren dem Konzept als Empfehlung und Fahrplan für die künftige
Entwicklung der Kreisfeuerwehr grundsätzlich zustimmten, sehen aber auch die
Erforderlichkeit eines intensiven Dialogs, bevor empfohlene Umstrukturierungen
ggf. umgesetzt werden.
Insgesamt
habe das Konzept einen empfehlenden Charakter. Es sei vonnöten, die Maßnahmen
in themenbezogenen Arbeitsgruppen zusammen mit der Kreisfeuerwehr zu bewerten.
KTA
Dr. Lutz Neubauer erkundigt sich nach den überörtlichen Aufgaben im Sinne des
Klimawandels.
KR
Holger Böckenstette entgegnet, dass die Trockenheit zunimmt, weshalb die
Löschwasserversorgung durch die Vorhaltung von Schläuchen sichergestellt werden
muss. Dies sei in dem Konzept berücksichtigt worden. Anpassungen seien jederzeit
möglich.
LR
Tobias Gerdesmeyer verweist in diesem Zusammenhang auf das berücksichtigte
Klimafolgenanpassungskonzept von Herrn Dr. Galle, welches relevante Szenarien
beinhaltet.
KTA
Hermann Schütte hat Anmerkungen zu folgenden Seiten des Fahrzeug- und
Einsatzmittelkonzepts 2021 für die Kreisfeuerwehr im Landkreis Vechta (siehe Anlage):
Ø
Die Anlage zur Flächennutzung
(siehe Seite 13) ist aufgrund fehlender Bahnanlagen nicht vollständig und
die Gebäude besonderer Art oder Nutzung führen nicht alle Krankenhäuser
auf.
Ø
Die Jugendfeuerwehrausbildung
(siehe Seite 31) ist lobenswert, da in dieser Richtung eine gute Position
geschaffen wurde.
Ø
Es ist fraglich,
ob die Aufstellung der Fahrzeuge für die Investitionsplanung (siehe Seite 98)
vollständig ist und inwiefern Zusatzfahrzeuge in diese Summe mitinbegriffen
sind.
KTA
Hermann Schütte lobt, dass der Landkreis Vechta mit diesem Konzept gut für die
Zukunft aufgestellt ist.
KR
Holger Böckenstette erläutert, dass 4,5 Mio. € für die Nachbeschaffung und
Neubeschaffung von Fahrzeugen in diese Summe eingepreist sind.
LR
Tobias Gerdesmeyer berichtet, dass die Konzeption die jetzige Annahme darstellt,
weshalb Anpassungen möglich sind. Es sei eingeplant, 450.000 € pro Jahr
aufzuwenden. LR Tobias Gerdesmeyer übergibt in diesem Zusammenhang das Wort an
KBM Matthias Trumme, um über die Aufstellung der Kreisfeuerwehrbereitschaft informiert
zu werden.
KBM
Matthias Trumme erklärt, dass keine zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften
aufgestellt werden. Es sei eine neue Aufstellung lt. Vorgabe des Erlassentwurfes
der Kreisfeuerwehrbereitschaft vorgesehen. Damit würde eine Aufteilung in vier
Züge, d.h. zwei Züge im Norden und zwei Züge im Süden, einhergehen. Bedingt
durch die Aufteilung würde die Arbeit für die Disponenten vereinfacht werden.
Für den Fall, dass die gesamte Kreisfeuerwehrbereitschaft außerhalb des
Landkreises Vechta entsandt werde, würde sichergestellt werden, dass der
Grundschutz erhalten bleibt. KBM Matthias Trumme betont, dass die weiteren
Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreisfeuerwehrbereitschaft entstehen, nicht
exakt abgeschätzt werden können.
KTA
Hermann Schütte erkundigt sich nach Unterstützungsmöglichkeiten im
KatS-Bereich, dem Einsatz des Sonderfahrzeugs „LUF“.
KBM Matthias Trumme erläutert, dass das Sonderfahrzeug „LUF“ nicht beschafft worden ist. Die Firma Alpha Robotics biete Unterstützung an und habe einen Löschroboter bereitgestellt, welcher in Lohne stationiert sei. Zusammenfassend sei vieles im Aufbau.
Sodann
beschließt der Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen einstimmig:
„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgendes Beschaffungsprogramm für Einsatzfahrzeuge für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale zu beschließen:
Für eine ausreichende Ausstattung und zum Werterhalt werden für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale für die Jahre 2022 bis 2031 Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € jährlich bereitgestellt. Darüber hinaus werden jährlich Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten nachfolgender Haushaltsjahre ausgewiesen. Im Haushaltsjahr 2022 werden weitere 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Das Budget ist in den Folgejahren aufgrund von Preissteigerungen ggf. anzupassen.“