Beschluss: einstimmig beschlossen

KR Holger Böckenstette berichtet zum Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept (siehe Anlage FEK LK Vechta), dass mit dem Blick von außen ein Sollkonzept unter Berücksichtigung folgender Frage- bzw. Aufgabestellungen erstellt wurde:

 

Ø  Kritische Analyse des Istzustandes (Einsatzgeschehen, Abdeckung des Gebietes etc.) hinsichtlich Gefahrenpotential und Fahrzeugvorhaltung der Kreisfeuerwehr

 

Ø  Sind die vorgehaltenen Ressourcen einschließlich der Fahrzeuge für die Kreisfeuerwehr zur Aufgabenerfüllung im überörtlichen Bereich bedarfsgerecht? (Darstellung von Handlungsbedarf und Wirtschaftlichkeitsprüfung)

 

Ø  Ist das Wechsellader-Konzept bedarfsgerecht? Gibt es Alternativen?

 

Ø  In welchem zeitlichen Rahmen sollten die vorhandenen Kreisfahrzeuge ersatzbeschafft werden? Hierzu sind Maßnahmenlisten mit Priorisierung zu erstellen.

 

Ø  Erstellung eines Konzeptes für die Kreisfeuerwehr hinsichtlich überörtlicher Aufgaben wie z.B. Einsatzhygiene/Sonderlöschmittel

 

KR Holger Böckenstette erklärt, dass der Landkreis gemäß § 3 NBrandSchG zuständig für die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung ist. Zu den wichtigsten übergemeindlichen Aufgaben würden gehören z.B. der Einsatz einer Kreisfeuerwehr, die Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften, die Unterhaltung der Feuerwehrtechnische Zentrale und die überörtliche Hilfe durch die Kreisfeuerwehr. Die Gemeinden hingegen müssten nach § 2 NBrandSchG eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.

 

Aus diesem Grunde habe der Landkreis Vechta im April 2020 nach Ausschreibung der Beratungsleistung bei der Firma ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH, Waldbronn ein Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzept in Auftrag gegeben. Das Konzept wäre entstanden - beginnend mit einem Auftaktgespräch mit Vorort-Termin mit Inaugenscheinnahme aller Fahrzeuge Ende Juni 2020 - im stetigen Austausch zwischen der Verwaltung des Landkreises Vechta und der Kreisfeuerwehr.

 

Grundlage für die Sollstruktur im Landkreis Vechta wäre

 

Ø  ein flächendeckendes planmäßiges Erreichen des Einsatzortes innerhalb der

Wohnbebauung mit einer taktischen Einheit innerhalb von acht Minuten

 

Ø  ein flächendeckendes planmäßiges Erreichen der Gebäude mittlerer Höhe mit einem Hubrettungsfahrzeug

 

Ø  die Sicherstellung des Schutzzieles in 90 % der Einsätze

 

Ø  das Abdecken der besonderen Risiken.

 

KR Holger Böckenstette erläutert, dass der Gutachter zunächst die IST-Struktur hinsichtlich fahrzeugtechnischer als auch personeller Ausstattung sowie der Sicherstellung des Grundschutzes durch die Städte und Gemeinden auch im Hinblick auf Kompatibilität und Redundanz analysiert hat.

 

Dabei habe der Gutachter dargestellt, dass Fahrzeuge teilweise doppelt bis dreifach für unterschiedliche Aufgaben verplant sind, wie z.B. Grundschutz, Ersteinsatz auf der Autobahn, Kreisfeuerwehrbereitschaft oder Gefahrgutzug.

 

Der Gutachter schlage Umstrukturierungen z.B. im Gefahrgutzug oder der Kreisfeu-erwehrbereitschaft vor. Ob und wie diese Empfehlungen aufgenommen werden, solle aber zunächst in einem intensiven Dialog mit den betroffenen Feuerwehren besprochen und in themenbezogenen Arbeitsgruppen unter Einbindung der Verwaltung analysiert werden.

 

Auch im Bereich Einsatzmittel habe der Gutachter diverse Handlungsfelder aufgezeigt, wie z.B. im Bereich Feuerwehrtechnische Zentrale, Atemschutz, Sonderausrüstung oder Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrangehörigen.

 

Ein weiteres Instrumentarium des Gutachters seien Fahrzeitsimulationen zur Analyse der planerischen Erreichbarkeit und damit zur Abdeckung des Verantwortungsgebietes gewesen. Dabei sei festgestellt worden, dass das Landkreisgebiet nicht innerhalb von 30 Minuten von einem Standort aus qualifiziert abgedeckt werden könne.

 

Insbesondere wäre es nach Meinung des Gutachters notwendig, innerhalb des Landkreises nachfolgende Fähigkeiten i. d. R. innerhalb von 30 Minuten sicherzustellen:

 

Ø  Sicherstellung der Wasserförderung über lange Wegstrecken

Ø  Zusätzliche Atemschutzkomponente

Ø  Dekontamination der Einsatzkräfte im Brandschutz

Ø  Einsatzleitung mit Führungsgruppe

 

Aus diesem Grunde würden Zuständigkeitsbereiche Nord und Süd vorgeschlagen. Gemäß Auffassung des Gutachters erscheine es sinnvoll, die Kreisfeuerwehrbereitschaft zukünftig in zwei Einheiten aufzuteilen.

 

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse halte der Gutachter folgende Neuanschaffungen für erforderlich:

 

Ø  Abrollbehälter für Elektroautos (AB-Havarie)

Ø  Abrollbehälter Schlauch (AB Schlauch)

Ø  Rüstwagen (RW)/ oder alternativ Erneuerung AB Rüst

Ø  Kommandowagen

Ø  Gerätewagen Logistik (GW-L2)

Ø  Gerätewagen Logistik Hygiene (GW-L Hygiene)

Ø  Mannschaftstransportwagen (MTW)

 

Auf der Grundlage von Fahrzeuglaufzeiten als Richtwerte seien auch die erforderlichen Ersatzbeschaffungen in den Investitionsplan aufgenommen worden.

 

KR Holger Böckenstette betont, dass eine Verteilung der erforderlichen Beschaf-fungsmaßnahmen auf die Jahre bis 2030 erfolgt, um die Abweichung vom durch-schnittlichen Mittelbedarf pro Jahr gering zu halten und um die Anzahl der pro Jahr zu beschaffenden Fahrzeuge zu begrenzen.

 

Insgesamt ergebe sich eine geschätzte Investitionssumme von 4.415.000 € im Zeitraum 2022 - 2030, verteilt auf diese 9 Jahre, also 490.555 € pro Jahr.

 

KR Holger Böckenstette unterstreicht, dass das vorgestellte Konzept erstmals einen „Fahrplan“ für die künftige Entwicklung der Kreisfeuerwehr bietet, auf deren Grundlage Verwaltung und Kreisfeuerwehr die nächsten Jahre arbeiten können.

 

Das Investitionsprogramm könne aber nicht als verbindlich festgeschrieben werden, da sich z.B. Laufzeiten vorhandener Fahrzeuge aus technischen Gründen verändern können oder neue Risiken, wie z.B. steigende Zulassungszahlen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen, entstehen würden.

Aus diesem Grunde werde vorgeschlagen, ein Investitionsbudget im Haushalt zu veranschlagen. Aufgrund der langen Ausschreibungszeiten werde vorgeschlagen, auch jeweils Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr aufzunehmen.

 

KR Holger Böckenstette sieht die Notwendigkeit, dass über diesen langen Zeitraum mindestens im Abstand von drei Jahren nach Marktbeobachtung auf der Grundlage der Preissteigerungen Budgetanpassungen vorgenommen werden können. Es werde vorgeschlagen, die Investitionen auf 10 Jahre zu verteilen, so dass sich ein jährlicher Mittelbedarf von 450.000 € ergibt.

 

Weiterhin teilt KR Holger Böckenstette mit, dass das Konzept im Dezember 2021 bereits den Orts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeistern vorgestellt wurde. Er bestätigt, dass alle Feuerwehren dem Konzept als Empfehlung und Fahrplan für die künftige Entwicklung der Kreisfeuerwehr grundsätzlich zustimmten, sehen aber auch die Erforderlichkeit eines intensiven Dialogs, bevor empfohlene Umstrukturierungen ggf. umgesetzt werden.

 

Insgesamt habe das Konzept einen empfehlenden Charakter. Es sei vonnöten, die Maßnahmen in themenbezogenen Arbeitsgruppen zusammen mit der Kreisfeuerwehr zu bewerten.

 

KTA Dr. Lutz Neubauer erkundigt sich nach den überörtlichen Aufgaben im Sinne des Klimawandels.

 

KR Holger Böckenstette entgegnet, dass die Trockenheit zunimmt, weshalb die Löschwasserversorgung durch die Vorhaltung von Schläuchen sichergestellt werden muss. Dies sei in dem Konzept berücksichtigt worden. Anpassungen seien jederzeit möglich.

 

LR Tobias Gerdesmeyer verweist in diesem Zusammenhang auf das berücksichtigte Klimafolgenanpassungskonzept von Herrn Dr. Galle, welches relevante Szenarien beinhaltet.

 

KTA Hermann Schütte hat Anmerkungen zu folgenden Seiten des Fahrzeug- und Einsatzmittelkonzepts 2021 für die Kreisfeuerwehr im Landkreis Vechta (siehe Anlage):

 

Ø  Die Anlage zur Flächennutzung (siehe Seite 13) ist aufgrund fehlender Bahnanlagen nicht vollständig und die Gebäude besonderer Art oder Nutzung führen nicht alle Krankenhäuser auf.

 

Ø  Die Jugendfeuerwehrausbildung (siehe Seite 31) ist lobenswert, da in dieser Richtung eine gute Position geschaffen wurde.

 

Ø  Es ist fraglich, ob die Aufstellung der Fahrzeuge für die Investitionsplanung (siehe Seite 98) vollständig ist und inwiefern Zusatzfahrzeuge in diese Summe mitinbegriffen sind.

 

KTA Hermann Schütte lobt, dass der Landkreis Vechta mit diesem Konzept gut für die Zukunft aufgestellt ist.

 

KR Holger Böckenstette erläutert, dass 4,5 Mio. € für die Nachbeschaffung und Neubeschaffung von Fahrzeugen in diese Summe eingepreist sind.

 

LR Tobias Gerdesmeyer berichtet, dass die Konzeption die jetzige Annahme darstellt, weshalb Anpassungen möglich sind. Es sei eingeplant, 450.000 € pro Jahr aufzuwenden. LR Tobias Gerdesmeyer übergibt in diesem Zusammenhang das Wort an KBM Matthias Trumme, um über die Aufstellung der Kreisfeuerwehrbereitschaft informiert zu werden.

 

KBM Matthias Trumme erklärt, dass keine zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften aufgestellt werden. Es sei eine neue Aufstellung lt. Vorgabe des Erlassentwurfes der Kreisfeuerwehrbereitschaft vorgesehen. Damit würde eine Aufteilung in vier Züge, d.h. zwei Züge im Norden und zwei Züge im Süden, einhergehen. Bedingt durch die Aufteilung würde die Arbeit für die Disponenten vereinfacht werden. Für den Fall, dass die gesamte Kreisfeuerwehrbereitschaft außerhalb des Landkreises Vechta entsandt werde, würde sichergestellt werden, dass der Grundschutz erhalten bleibt. KBM Matthias Trumme betont, dass die weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreisfeuerwehrbereitschaft entstehen, nicht exakt abgeschätzt werden können.

 

KTA Hermann Schütte erkundigt sich nach Unterstützungsmöglichkeiten im KatS-Bereich, dem Einsatz des Sonderfahrzeugs „LUF“.

 

KBM Matthias Trumme erläutert, dass das Sonderfahrzeug „LUF“ nicht beschafft worden ist. Die Firma Alpha Robotics biete Unterstützung an und habe einen Löschroboter bereitgestellt, welcher in Lohne stationiert sei. Zusammenfassend sei vieles im Aufbau.


Sodann beschließt der Ausschuss für Feuerschutz und Rettungswesen einstimmig:


„Dem Kreistag wird vorgeschlagen, folgendes Beschaffungsprogramm für Einsatzfahrzeuge für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale zu beschließen:

 

Für eine ausreichende Ausstattung und zum Werterhalt werden für die Beschaffung von Fahrzeugen für die Kreisfeuerwehr und die Feuerwehrtechnische Zentrale für die Jahre 2022 bis 2031 Haushaltsmittel in Höhe von 450.000 € jährlich bereitgestellt. Darüber hinaus werden jährlich Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten nachfolgender Haushaltsjahre ausgewiesen. Im Haushaltsjahr 2022 werden weitere 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Das Budget ist in den Folgejahren aufgrund von Preissteigerungen ggf. anzupassen.“