LR Tobias Gerdesmeyer weist Herrn Matthias Trumme (Kreisbrandmeister), Herrn Udo Schwarz (stellvertretender Kreisbrandmeister), Herrn Oliver Peters (Malteser), Herrn Markus Weinhold (Technisches Hilfswerk), als die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder auf ihre Pflichten hin, welche sich insbesondere aus § 40 – Amtsverschwiegenheit, § 41 – Mitwirkungsverbot und § 42 – Vertretungsverbot des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergeben. Der Zuhörer, Herr Sebastian Jütte (Malteser), wird mitverpflichtet. LR Tobias Gerdesmeyer verpflichtet die beratenden Mitglieder als nicht stimmberechtigte Mitglieder, händigt die o. g. gesetzlichen Bestimmungen aus und heißt die oben genannten herzlich will-kommen im Ausschuss.