Kreisrat Holger Böckenstette stellt die Eckdaten für das Haushaltsjahr 2022 vor. Die Gesamterträge von 257,5 Mio. € seien niedriger als die Gesamtaufwendungen von 259,6 Mio. € und es ergebe sich ein Fehlbetrag von 2,1 Mio. €

 

Der Anfangsbestand an liquiden Mitteln sei in 2022 mit 2 Mio. € vergleichsweise gering, zumal der Landkreis Sondervermögen von 11,2 Mio. € für den Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfond (NEF), die Kreisschulbaukasse und Ersatzzahlungen für Walderhaltung und Naturschutz halte.

 

Für die Finanzierung der Haushaltsreste aus Vorjahren von 43 Mio. € werde eine Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen aus Vorjahren erforderlich sein. Ein Kredit in Höhe von 5 Mio. € sei im Oktober diesen Jahres aus der Ermächtigung 2020 (10,2 Mio. €) aufgenommen worden.

 

Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit betragen 8,3 Mio. € und die Auszahlungen 43,9 Mio. €, so dass sich für die Finanzierung ein Saldo von 35,6 Mio. € ergebe. Für die Finanzierung sei eine Kreditaufnahme von 28,7 Mio. € erforderlich.

 

Die ordentliche Tilgung steige mit zusätzlicher Kreditaufnahme.

 

Die Leistungen des Landes aus dem Finanzausgleich liegen knapp unterhalb des Vorjahresniveaus.

 

Bei gleichbleibendem Hebesatz von 34% werde mit einem Anstieg der Kreisumlage von 65,9 Mio. € auf 69,5 Mio. € gerechnet.

 

Bei einer Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2022 werde sich der Schuldenstand von 11,2 Mio. € auf 38,6 Mio. € erhöhen.

 

Kreisrat Böckenstette legt die Ansätze für den Personalhaushalt 2022 dar. Die Ausgabensteigerung von 41,4 Mio. € auf 43,0 Mio. € sei zurück zu führen auf allgemeine Tariferhöhungen und einen Zuwachs an Stellen im Stellenplan. Zusätzlicher Stellenbedarf bestehe in den Ämtern 10 (Amt für zentrale Aufgaben), 32 (Amt für Ordnung und Straßenverkehr), 39 (Amt für Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung), 50 (Amt für Bildung, Soziales und Integration), 51 (Jugendamt), 53 (Gesundheitsamt), 63 (Amt für Bauordnung und Immissionsschutz) und 66 (Amt für Umwelt und Tiefbau). Für die Stellenmehrung seien höhere Fallzahlen oder neu übertragene Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ursächlich. Für die Stellen im Amt 39 für Lebensmittelüberwachung und Antibiotikaminimierung decke ein höheres Gebührenaufkommen die Personalkosten. Die Kosten eines weiteren IT-Systemadministrators werden auf die Schulträger der Städte und Gemeinden umgelegt. Aufgrund des Paktes ÖGD (Öffentlicher Gesundheitsdienstes) können diese zusätzlichen Personalkosten im Gesundheitsamt mit Landesmitteln abgedeckt werden. Personalkosten des Mobilen Impfteams werden vom Land getragen. Die weitere Stelle in der Zentralen Vergabestelle werde auf die teilnehmenden Kommunen umgelegt. Für zusätzliche Stellen für die Aufgabe des Niedersächsischen Weges könne eine Kostenerstattung des Landes für eine Stelle beansprucht werden. Die Stellen werden teilweise mit Befristungen versehen.

 

Kreisrat Böckenstette legt die Planungen für eine vierte Stelle einer/eines Wahlbeamtin/Wahlbeamten auf Zeit dar.

 

Erster Kreisrat Hartmut Heinen geht auf den Stellenbedarf des Mobilen Impfteams ein. Soweit seitens des Landes die Ausweitung auf z.B. drei Mobile Impfteams angeordnet werde, habe das eine zusätzliche deutliche Steigerung des Personalbedarfes zur Folge. Bei den Auffrischungsimpfungen werde das ärztliche Personal durch die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet und das übrige Personal durch den Landkreis.

 

KTA Jan Philip Brese stellt die Frage, ob für eine Wiederaufnahme des zentralen Impfbetriebes durch den Landkreis Vechta ausreichend Ärzte und medizinisches Fachpersonal bereit stehe. Erster Kreisrat Hartmut Heinen geht davon aus, dass die Ärzte des eingestellten Impfzentrums auch für Auffrischungsimpfungen an zentralen Stellen wieder gewonnen werden können.

 

KTA Heiko Bertelt sieht den zusätzlichen Stellenbedarf kritisch, wobei er einräumt, dass seitens des Landes stets neue Aufgaben auf die Landkreise übertragen werden. Umso erforderlicher sei es, bestehende Aufgaben kritisch zu hinterfragen.

 

KTA Martin Meyer sieht in der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Vechta eine deutliche Entlastung für die Bauverwaltung der Gemeinde Goldenstedt.

 

Für die vierte Wahlbeamtenstelle bittet KTA Matthias Windhaus um weitere Informationen. Landrat Tobias Gerdesmeyer legt dar, dass die Ausweisung im Stellenplan ein erster Schritt sei. Eine weitere Wahlbeamtenstelle bedinge auch Änderungen der Organisation der Kreisverwaltung. Darüber hinaus sei die Hauptsatzung anzupassen. Die Schaffung einer weiteren Wahlbeamtenstelle hält KTA Walter Goda angesichts des Aufgabenzuwachses der Kreisverwaltung für angemessen.

 

Kreisrat Holger Böckenstette führt weiter zu den Eckdaten aus, dass die Kosten der Bauunterhaltung gegenüber 2021 geringfügig sinken und die Bewirtschaftungskosten z.B. für Reinigung und Energie ansteigen.

 

Der Zuschussbedarf im Bereich Bildung steige deutlich von 19,4 Mio. € auf 21,9 Mio. €. Hier werden auch die Schulsachkosten der Städte und Gemeinden abgerechnet, die insgesamt deutlich gestiegen sind.

 

Der Zuschussbedarf im Bereich Soziales und Integration verringere sich gegenüber der Planung des Vorjahres von 18,2 Mio. € auf 16,9 Mio. €. Im Bereich der Eingliederungshilfe steige der Ansatz von 46,7 Mio. € auf 49,5 Mio. €. Die Erstattung des Bundes für die Grundsicherung nach SGB XII steigere sich von 9,0 Mio. € auf 9,9 Mio. €.

 

Für den Bereich der Jugendhilfe steige der Ansatz von 37,7 Mio. € auf 38,0 Mio. €. Höhere Fallzahlen für Hilfen für Erziehung führen zu einer Steigerung von 15,0 Mio. € auf 16,3 Mio. €.

 

Die Kosten der Schülerbeförderung wachsen von 6,8 Mio. € auf 7,7 Mio. €, weil die Schüler der Sekundarstufe II in die Schülerbeförderung aufgenommen worden sind.

 

Kreisrat Böckenstette geht auf die Liste der Investitionen ein. Es handele sich nicht um eine vollständige Auflistung sondern um einen Auszug der größeren Investitionen.

 

Der Landkreis Vechta leiste seinen Beitrag zur landesweiten Krankenhausfinanzierung mit 2 Mio. €. Daneben stehen Haushaltreste für die Krankenhausförderung des Landkreises Vechta zur Verfügung.

 

Nach einem Konzept werden jährliche Mittel für die Anschaffung von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehrtechnischen Zentrale bereitgestellt.

 

Die Fertigstellung des Neubaus der Feuerwehrtechnischen Zentrale sei für 2023 vorgesehen. Für die Beschaffung der Sirenenanlagen seien Fördermittel des Landes beantragt worden.

 

Die Baumaßnahmen Neubau Sporthalle Gymnasium Damme und Sanierung Hauptgebäude Justus-von-Liebig Schule seien bereits beraten worden.

 

Neben den vorgesehenen investiven Straßenbaumaßnahmen werden jährlich nach Beschluss des Kreistages zur Werterhaltung von Kreisstraßen und Radwegen 1,5 Mio. € für Unterhaltungsaufwand bereit gestellt.

 

Kreisrat Holger Böckenstette erläutert auf Nachfrage, dass der aufgenommene Kredit in Höhe von 5 Mio. € nicht in den Eckdaten 2022 dargestellt werden kann, weil die Spalte 2021 Planzahlen und keine Ist-Beträge enthalte.

 

KTA Matthias Windhaus bittet um Erläuterung zur Höhe der Ausgaben der Frühförderung in 2020. Erster Kreisrat Heinen erläutert, dass eine Einrichtung neben den Leistungen des Landkreises Vechta für die Mitarbeiter/innen auch Kurzarbeitergeld beantragt habe.

 

KTA Peter Willenborg fragt, für wie lange der Hebesatz von 34% für die Aufgabenerfüllung des Landkreises Vechta noch ausreichen werde. Kreisrat Holger Böckenstette teilt mit, dass die Höhe des Umlagesatzes vom Kreistag festgesetzt werde.

 

Für die Aufwendungen für Asylbewerber bittet KTA Kruse um nähere Erläuterungen. Erster Kreisrat Hartmut Heinen teilt mit, dass der Landkreis Vechta hier seiner Verpflichtung nachkomme, die Lebenshaltungskosten für Asylbewerber zu übernehmen.

 

Auf die Frage des KTA Martin Meyer nach einer Prioritätenliste für den Ausbau der Kreisstraßen erläutert Landrat Tobias Gerdesmeyer, dass das Straßenbauprogramm fortgeschrieben und eine Bereisung durch den Fachausschuss geplant werde.

 

KTA Heiko Bertelt fasst zusammen, dass dem Landkreis Vechta mehr abverlangt werde und dass die Zuweisungen des Landes geringer werden.

 

Für ein Beibehalten des Hebesatzes von 34% für die Kreisumlage spricht sich KTA Walter Goda aus. Die hohen Überschüsse wie in den Jahren vor 2020 werden sich absehbar nicht wiederholen. Bei einem zu erwartenden Fehlbetrag in 2021 und angesichts der hohen Haushaltsreste aus Vorjahren sei der Landkreis Vechta auf stabile Einnahmen angewiesen, so dass eine Absenkung des Hebesatzes nicht möglich sei.

 

Die Haushaltslage des Landkreises Vechta schätzt KTA Matthias Windhaus als solide ein und betont den Beitrag, den die Städte und Gemeinden dafür aufbringen. Außerdem spricht er die Haushaltsreste aus Vorjahren an und hält eine Überprüfung der Notwendigkeit für angebracht. Außerdem stellt er die Frage nach dem Haushaltrest für bezahlbaren Wohnraum. Kreisrat Holger Böckenstette erläutert, dass Haushaltsreste für ihre Umsetzung im Einzelfall angesichts der stetig steigenden Baukosten einer Nachfinanzierung bedürfen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Der Landrat wird gebeten, auf Grundlage der vorgestellten Eckdaten den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 mit einem Kreisumlagehebesatz von 34 % aufzustellen.“