Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Landrat legt gemäß § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz dem Ausschuss die Jahresabschlüsse des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer für das Haushaltsjahr 2018 zusammen mit den Schlussberichten des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des Landrates zum Schlussbericht vor.

 

KR Böckenstette führt aus, das Rechnungsprüfungsamt habe keine Bedenken, dass der Kreistag des Landkreises Vechta über den Jahresabschluss 2018 beschließt und dem Landrat für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt. Die Jahresabschlüsse, Schlussberichte und die Stellungnahme des Landrates können jederzeit eingesehen werden.

 

KTA Spille bemängelt die späte Vorlage des Jahresabschlusses 2018 und mahnt eine zurückhaltende Haushaltswirtschaft trotz des hohen Überschusses, der den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu verdanken sei, an. Sie spricht sich für den Abschluss und eine Entlastung des Landrates aus.

 

KTA Klee sieht die zurückliegenden Jahresabschlüsse neben einer aktuellen Haushaltsplanung als erforderliche Grundlage für die Beratung über die künftige Kreisumlage an. Die Höhe des Ergebnisses 2018 eröffne einen Handlungsspielraum für den Landkreis. Insgesamt könne sie dem Abschluss und der Entlastung zustimmen.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

„Die Jahresabschlüsse 2018 des Landkreises Vechta und des Jugend- und Freizeitzentrums am Dümmer werden beschlossen und dem Landrat wird Entlastung erteilt.

 

Dem „Sonderposten Gebührenausgleich Abfallbewirtschaftung“ wird ein Betrag in Höhe von 210.167,24 € zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Landkreises Vechta ergebende Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.509.111,31 € wird in Höhe von 4.298.944,07 € der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.809,30 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.

 

Der sich aus der Ergebnisrechnung des Regiebetriebes Jugend- und Freizeitzentrum am Dümmer ergebende Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 84.859,32 € wird der „Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ zugeführt.“