Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Erster Kreisrat Heinen erläutert das Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V., Vechta „Babylosten“. Nachdem die Förderung aus Bundesmitteln ausgelaufen ist und der Antragsteller seine Begründung des Förderantrages im Frühjahr ergänzt hat, hat sich der Jugendhilfeausschuss am 27.05.2021 für eine Kostenbeteiligung ausgesprochen.

KTA Warnking geht auf die hohe Bedeutung eines frühzeitigen Erkennens von Fällen von individuellen psychosozialen Belastungssituationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ein. Durch ein regelmäßiges Abfragen von Hilfebedarfen bei Müttern und Vätern könne ein passendes Hilfeangebot rechtzeitig vermittelt werden. KTA Warnking bittet den Ausschuss um Zustimmung für die Übernahme der ermittelten Kosten der vom Verein aufgezeigten Beratungslücke.

 

KTA Böckmann befürwortet den Förderantrag.

 

KTA Kruse hält eine Beratungslücke für fragwürdig und sieht das Beratungsangebot der örtlichen Dienstleister als ausreichend an. Eine Kostenbeteiligung lehnt er ab, weil ein Großteil der Förderung für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand benötigt werde. Diese Aufgabe könne man bei bestehenden Beratungsangeboten andocken.

 


Sodann beschließt der Ausschuss mehrheitlich bei 1 Nein-Stimme:


„Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

 

Der Landkreis Vechta beteiligt sich am Projekt „Babylotsen ambulant in Frauenarztpraxen“ mit 10.000 Euro jährlich. Die Förderung erfolgt für 3 Jahre für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 und 2023 werden zur Verfügung gestellt.“