Beschluss: zurückgestellt

Landrat Winkel bezieht sich auf den Zuschussantrag des Fördervereines Kirchenmusik Klosterkirche Vechta e.V. vom 29.09.2020 in Höhe von 5.000 € zur Restfinanzierung der neuen Woehlorgel in der Klosterkirche Vechta. Er weist darauf hin, dass in der Vergangenheit vergleichbare Anträge aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht berücksichtigt worden sind. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes könnten sich aus Einzelzuwendungen Verpflichtungen auch gegenüber anderen Stellen ergeben. Die Förderung vergleichbarer Vorhaben sei bisher seitens des Landkreises als Aufgabe der Städte und Gemeinden angesehen worden.

 

KTA Böckmann gibt einen kurzen Abriss über die kulturhistorische Bedeutung der Klosterkirche. Die Orgel werde von Musikern aus Norddeutschland aufgesucht. Wegen der Pandemie werden leider zur Zeit keine Orgelkonzerte aufgeführt und es fehlen daher Einnahmen. Die Leistungen des Fördervereins seien anerkennungswürdig.

 

KTA Blömer befürwortet den Förderantrag zwar, sieht aber zugleich auch künftige berechtigte Ansprüche anderer Vorhabenträger.

 

KTA Bertelt sieht für die Finanzierung der Orgel der Klosterkirche eine Sondersituation und kann sich eine Bewilligung vorstellen, wenn sicher ist, dass alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

 

KTA Böckmann stellt den Antrag auf Vertagung des TOP 9.


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig bei einer Enthaltung:


„TOP 9 Antrag des Fördervereins Kirchenmusik Klosterkirche e.V. auf Restfinanzierung einer neuen Orgel (029/2021) wird vertagt.“