Beschluss: einstimmig beschlossen

Amtsleiterin Bramlage stellt die geänderte Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen (KMU-Richtlinie) vor. Die Förderperiode 2014 bis 2020 ist abgelaufen und in Abstimmung mit den benachbarten Landkreisen des Oldenburger Landes ist eine Nachfolgeregelung erarbeitet worden. Bramlage hebt die Förderung für Start-Ups durch Bereitstellung von Büros im START:Punkt in Vechta (Geschwister-Scholl-Schule) hervor. Außerdem sind die Mindestgesamtkosten unter Ziffer 4.5 der Richtlinie von 10.000 € auf 7.500 € verringert worden, um auch kleinere Vorhaben erreichen zu können. Für Dauerarbeitsplätze werden neu bis zu 10.000 € statt zuvor 7.500 € (Höchstbetrag) bereitgestellt. Zwar ist eine maximale Fördersumme von 50.000 € vorgesehen, jedoch liegen nach Erfahrungen des Amtes 80 – Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung die Mehrzahl der Anträge deutlich darunter.

 

Für die Richtlinie soll keine befristete Laufzeit vorgesehen werden.

 

KTA Heribert Kolhoff begrüßt die Erhöhung der Förderbeträge.

 


Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:


Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen:

„Die Richtlinie zur Förderung produktiver Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Vechta (KMU-Richtlinie) wird beschlossen und tritt am 01.05.2021 in Kraft. Damit werden auch zukünftig Fördermittel für die strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftskraft im Landkreis Vechta mit jährlich 400.000 € analog der EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 bereitgestellt.“